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Drohmails wegen Impressumspflicht erhalten.

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@Ratman: Lass doch gut sein, die Duskussion mit GRIZZLY ist eh zwecklos, kapieren wird er es nie, und wenn doch erst dann, wenn er die Konsequenzen aus seinem Kindlichen Verhalten ziehen muss. ;)

Und um ehrlich zu sein: Ich würde es ihm gönnen, das ihm jemand an den "Karren pisst" und würde denjenigen mit allen Mitteln unterstützen! :)

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mir war ja nur langweilig rigo *g*

@mr.s - hab mich schlau gemacht

in österreich gilt das e-commerce-gesetz - darunter interessant, das es uns eindeutig besser geht als deutschen anbietern *fg*:

Anbieteridentifizierung § 5 ECG

Jeder Anbieter (dh jeder, der über eine kommerzielle Homepage verfügt) muss seine Identität in der "reellen Welt" enthüllen. Dazu sind folgende sieben Punkte anzugeben:

1. Name oder Firma

2. geografische Anschrift der Niederlassung

3. Kontaktdaten (Tel/Fax/Mail)

4. wenn vorhanden Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht

5. wenn vorhanden Aufsichtsbehörde

6. Kammerzugeörigkeit und berufsrechtliche Vorschriften und Zugang zu diesen

7. wenn vorhanden UID-Nummer

Herkunftslandprinzip §§ 20 bis 23 ECG

Innerhalb des EWR gilt, dass sich ein Diensteanbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen seines Heimatstaates (Niederlassungsstaat) richten soll und es ihm so erspart bleibt, sich nach 15 verschiedenen Rechtordnungen richten zu müssen, da ja seine Website in jedem Staat abrufbar ist.

Von diesem Herkunftslandprinzip gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen, die wichtigsten sind Immaterialgüterrechte (Urheberrecht, Marken, Muster, Patente) und Verbraucherverträge.

Rechtsdurchsetzung und Sanktionen §§ 26 und 27 ECG

Auf Verstöße gegen die Informationspflichten stehen Verwaltungsstrafen bis zu EUR 3.000, diese werden von den Bezirksverwaltungsbehörden verhängt. Jedoch ist in § 27 ECG tätige Reue vorgesehen: Wer auf Aufforderung der Behörde seinen Webauftritt korrekt gestaltet, entgeht der Strafe.

Zu beachten ist aber auch, dass Verstöße auch als unlauterer Wettbewerb (Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch) gewertet werden können und daher Klage auf Unterlassung und Schadenersatz durch Mitbewerber und Verbände möglich ist.

Verantwortlichkeit der Vermittler §§ 13 bis 19 ECG

Zum Zweck der reibungslosen Abwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs muss unbedingt klargestellt werden, inwieweit "On-line"-Diensteanbieter für die Übertragung und Speicherung von Informationen Dritter (also in Ausübung einer "Vermittlertätigkeit") verantwortlich sind. Damit hier keine Rechtsunsicherheit mehr besteht und die sich auf mitgliedstaatlicher Ebene abzeichnenden unterschiedlichen Konzepte vereinheitlicht werden, sieht die ECRL vor, dass bei einer reinen Vermittlungsfunktion eine Verantwortlichkeit des Diensteanbieters nicht existiert und diese bei sonstigen Vermittlungstätigkeiten beschränkt ist. Angestrebt wird eine ausgewogene Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen, die hier im Spiele sind, damit die verschiedenen Beteiligten miteinander zusammenarbeiten und so der Gefahr illegaler Aktivitäten im Netz entgegentreten.

Folgende Kategorien sind zu unterscheiden:

Access Provider und Suchmaschinenbetreiber: Diese haften nicht, wenn sie die übermittelten oder abgefragten Informationen weder veranlassen noch auswählen oder verändern und auch den Empfänger der Informationen nicht bestimmen.

Host Provider: Diese haften dann nicht, wenn sie keine tatsächliche Kenntnis von den rechtswidrigen Inhalten haben und sofort, wenn sie Kenntnis erhalten, diese Inhalte entfernen oder sperren (Notice and Take Down). Host Provider sind nicht nur Anbieter von Webspace, sondern auch Gästebücher, Chatforen, Diskussionsforen oder Kleinanzeigen.

Auch für das Setzen von Hyperlinks gilt diese Haftungsbefreiung.

Eine allgemeine Überwachungspflicht des Anbieters besteht nicht.

Für eigene Inhalte (content provider) (selbst erstellte oder solche, mit denen man sich identifiziert oder die man als seine eigenen ausgibt) haftet man immer! Hier gibt es keine Haftungsprivilegien.

"On-line"-Abschluß von Verträgen - §§ 9 bis 12 ECG

Die Möglichkeiten des elektronischen Geschäftsverkehrs lassen sich so lange nicht voll nutzen, wie dem Abschluss elektronischer Verträge bestimmte Formerfordernisse und sonstige Voraussetzungen entgegenstehen, die den Bedingungen des elektronischen Mediums nicht entsprechen. Daher sieht das ECG in den §§ 9 - 11 besondere Informationspflichten für Webshops und Online-Bestellmöglichkeiten vor.

Dem Nutzer sind die technischen Schritte zur Bestellung zu erläutern, es ist zu informieren, ob und wie der Vertragstext gespeichert wird. Weiters ist über technische Mittel zur Korrektur von Eingabefehlern zu informiern sowie über die Vertragssprache. Auch freiwillige Verhaltenskodizes, denen sich der Anbieter unterwirft, sind anzugeben.

Bei der Bestellung muss dem Kunden eine Möglichkeit gegeben werden, mögliche Eingabefehler zu korrigieren. Der Eingang der Bestellung beim Anbieter ist unverzüglich elektronisch zu bestätigen (Empfangsbestätigung).

Als dritter Punkt sind Allgemeine Geschäftsbedingungen, so solche verwendet werden, online zu stellen, so dass sie der Kunde speichern und ausdrucken kann (html-Format erfüllt diese Anforderungen).

§ 12 ECG enthält eine Zugangsregel für E-Mail: Diese gelten dann als zugegangen, wenn der Empfänger sie unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann. Dh technische Probleme hat jeder in seiner Sphäre zu vertreten. Wer ein E-Mail Samstag nacht abschickt, kann erst mit Zugang Montag früh rechnen.

Edited by Ratman

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Guest GRIZZLY

@grizzly

du kannst alles entscheiden, du bist ja ein mündiger bürger (oh grausame welt ...) - blöd daran ist lediglich, das es eben gesetze gibt die festlegen was passiert, wenn du dich falsch entscheidest.

und was falsch ist, entscheidet ebenfalls das gesetz / der richter, nicht du.

tut mir leid, aber das seh ich anders :lol:

Auf meiner HP entscheide immer noch ich, was falsch und richtig ist und keine Gesetze.

btw., woher willst du wissen, dass ich ein mündiger Bürger bin?

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lieber grizzly: ich gebe auf, weil ich nichts weiß.

naja, ich weiß da du ein mündiger bürger sein mußt, weil du ja einen vertrag mit deinen hostern abschließen konntest. wärst du nicht mündig (aus altersgründen oder wegen entmündigung), wärst du ja nicht zeichnungsberechtigt.

und bevorst schreist: man kann auch ohne papier und kugelschreiber unterzeichnen.

und wenn ich sonst nix weiß, würd ich gerne wissen, welche ergebnisse div. iq-tests bei dir ergeben.

ich übergebe hiermit offiziell die diskussion mit grizzly an (den armen) praetonius *bg*

Edited by Ratman

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thx@ ratman für die zusammenfassung für at, hat mich sehr intressiert :)

ich bin heil froh das meine hp voll und ganz privat is, damit erspar ich mir das impressum.

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vorsicht mit solchen annahmen.

ad 1) von nem freund hab ich erfahren, das man websitebetreiber natürlich auch nach dem mediengesetz anklagen kann. dort schaut die sache wieder anders aus - z.b. gibts eine zwingende impressumspflicht.

nach welchen kriterien anwälte welche gesetze anwenden ist mir absolut nicht klar!

aber warscheinlich wird das mediengesetz eher bei portalen, photoseiten, usw. angwendet.

ad 2) "privat" - is auch so ne sache - da kann ein googel adsense oder amzone-partner schon reichen, das man dir ein komerzielles interesse unterstellt.

aus bekanntenkreisen weiß ich, das sogar das wiederholte erwähnen div. shops als werbung und somit komerzielles interesse ausgelegt werden kann.

ad3) meine auflistung ist keinesfalls vollständig, wie du an den pargraphennummern sehen kannst.

aber anhand der infos sollte google dein freund sein, und weitere infos liefern können.

Edited by Ratman

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Guest GRIZZLY

lieber grizzly: ich gebe auf, weil ich nichts weiß.

naja, ich weiß da du ein mündiger bürger sein mußt, weil du ja einen vertrag mit deinen hostern abschließen konntest. wärst du nicht mündig (aus altersgründen oder wegen entmündigung), wärst du ja nicht zeichnungsberechtigt.

und bevorst schreist: man kann auch ohne papier und kugelschreiber unterzeichnen.

und wenn ich sonst nix weiß, würd ich gerne wissen, welche ergebnisse div. iq-tests bei dir ergeben.

ich übergebe hiermit offiziell die diskussion mit grizzly an (den armen) praetonius *bg*

1. sagen IQ-Tests überhaupt nichts aus, da man unter Druck steht und außerdem spezielle Arten von Fragen trainieren kann, sodass man ungefähr einen IQ von 230 hätte.

2. Hab' ich absolut keinen Spaß mehr daran, über die Gesetze einer Website zu diskutieren, da diese für mich nicht existieren.

Aus und Fertig! :boese:

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ad 2) "privat" - is auch so ne sache - da kann ein googel adsense oder amzone-partner schon reichen, das man dir ein komerzielles interesse unterstellt.

aus bekanntenkreisen weiß ich, das sogar das wiederholte erwähnen div. shops als werbung und somit komerzielles interesse ausgelegt werden kann.

das is klar, da man mit werbung geld verdient und damit is die sache kommerziell.

darum gibts auf meiner site weder werbung noch links zu partnerseiten.

und dank dem registrierungs-bug im ipb2 hab ich nciht mal mehr den link zu invision auf meiner site :ph34r:

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Guest GRIZZLY

Eigenartige Rechtsauffassung hast du... :ph34r:

Du befindest dich doch nicht in reinem rechtsfreien Raum!

jaaaaa neeeee... schon klar.

aber im Internet zählen Gesetze für mich einfach nicht. Ich seh nicht ein, dass meine Homepage auch noch irgendwelchen dummen Gesetzen unterworfen wird.

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Guest GRIZZLY

Und um ehrlich zu sein: Ich würde es ihm gönnen, das ihm jemand an den "Karren pisst" und würde denjenigen mit allen Mitteln unterstützen! :)

wenn du meinst du schaffst das :lol:

Edited by GRIZZLY

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Guest GRIZZLY

Könnt Ihr bitte mal aufhören den Troll zu füttern?  :rolleyes:

@GRIZZLY: mach bitte Deine Sig kleiner, Deine Signatur ist zu lang so

gut gesprochen. ganz große spitzenklasse :thumb_up:

und noch ne fräääääge: wie macht man eine signatur kleiner? (ich bin da noch nicht so erfahren)

Edited by GRIZZLY

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Achja, don't feed the trolls ...

Mal so by the way ...

Impressumspflicht klar, für private Websiten eigentlich auch, sicherer ist's jedenfalls. Aber mal so als Frage, kann ich nicht drauf verweisen das meine Daten sowieso bei der Denic liegen ? Dort ist nämlich nicht mein Hoster, sondern, wie's sonst eigentlich fast immer ist, ich persönlich eingetragen als verantwortlicher für die Inhalte die auf meiner Domain liegen.

Damit habe ich ja sozusagen ein Impressum ... ooooder ?

BLACK

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Ein Impressum muss auf der Homepage gekennzeichnet sein als "Impressum" und darf weder unter "Kontakt" noch unter einem anderen Menüpunkt versteckt sein. Das Impressum muss des weiteren auch ohne Scrollen lesbar sein.

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Guest GRIZZLY

Ein Impressum muss auf der Homepage gekennzeichnet sein als "Impressum" und darf weder unter "Kontakt" noch unter einem anderen Menüpunkt versteckt sein. Das Impressum muss des weiteren auch ohne Scrollen lesbar sein.

also jetzt mal ganz ehrlich, Rigo: ich könnte dir tausende von seiten geben, die kein Impressum haben. Ich glaub nicht, dass es so schlimm ist, keins zu haben.

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@rigo

sags doch einfach verständlich: ein impressum muß idiotensicher sein

z.b. muß es auch ein grizzly mit seinen überragenden fähigkeiten als admin und webmaster finden können *fg*

ich troll mich schon *g*

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@GRIZZLY: So sind nunmal die Gesetzt, und auch DU kannst daran REIN GARNICHTS ändern! Du kannst die Gesetzte natürlich missachten, was ganz allein dein Bier ist, aber wenn du damit auf die schnauze fällst bist du der depp, nicht wir!

@Ratman: Recht hast du :D

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So.. jetzt mal wie es ist...

Jede Seite muss ein Impressum haben.

Dieses muss mit maximal 3 Clicks zu finden sein. Aber um ganz sicher zu gehen sollte man das Impressum auf die Hauptseite bringen.

Es sollte als Impressum gekennzeichnet sein

Um es zu zeigen... http://www.google.de

Das Impressum ist nicht gleich zu sehen, aber vorhanden.

Doch ein Impressum ist Pflicht. Mitlerweile auch für Privatpersonen. Und je nach Anklage und HP-Inhalt wird dann entschieden was passiert. Die Strafe kann 500 Euro betragen, aber auch 50.000. Doch nicht für jede Seite.

Bei de.vu oder so würden Eltern für Ihre Kinder haften, denn diese haben die Internetaktivität zu überwachen. - Lächerlich ? Ja, aber so ist es nun mal.

Tel. ist kein Muss, wäre aber gut wenn sie vorhanden ist.

Man kann aber auch ein Unternehmen beauftragen. Jugndschutz, etc.

Edited by MatneX

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das gilt für den eigentümer der seite *g*

ist absolut wurscht, welche domainendung du nimmst - bist du deutscher, gilt deutsches gesetz.

einziger umweg - bekannten auf tongo oder so anhauen, das er für dich die domain übernimmt *g*

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