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Rechtliche Frage

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Hallo zusammen,

weiss jemand von Euch, ob und wie ein Webdesigner, der nebenberuflich Websites für einzelne Kunden gestaltet (dies auf Basis mündlicher Aufträge, aber natürlich offiziell mit Rechnung nach Aufwand), für ein fehlerhaftes Impressum oder sonstige Dinge, die zu einer Abmahnung führen, haftet und in Regress genommen werden kann?

Ich überlege mir angesichts eines Schadenfalles ernsthaft, alle Griffel fallen zu lassen. Es ist mir unmöglich, wirklich alle rechtlichen Konsequenzen einer Website überblicken zu können.

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Nunja,

meiner Meinung nach (und ich glaube das stimmt auch so)

haftet immer der Domaininhaber.

Außer es steht im Impresum eine andere zuständige Person.

Des Weiteren, würde ich immer bei Vertragabschlüssen

Extra darauf hinweisen, das auf sämtliche Texte keine Haftung

übernommen werden kann.

Aber wie soll das auch gehen ?

Ein Webdesigner macht ja nicht nur eine Seite. Woher soll er wissen,

ob nicht der Kunde, für den er vor Jahren eine Webseite erstellt hat, den Text selbst geändert hat ?

Und er kann sich ja nicht an alle Texte erinnern.

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Das wäre genau so, wenn eine Firma irgendwelche Bilder dem Webdesigner

zum Einbauen auf der Seite gibt, die dann iligal sind (Copyright).

Dafür haftet der Domaininhaber...

Ich sehe das an dem Beispiel von einer mir gut befreundeten Community.

-> Webseiten Abmahnung

Da hat auch der Domaininhaber gehaftet und nicht der Newsschreiber !

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Das ist doch im Forum genau so, da haftet nicht der Schreiber sondern

der Domaininhaber / bzw. die im Impressum stehen Person.

Impressum > Domaininhaber

Ich hoffe mal nicht das Du ärger hast mit Deiner Jaguar Seite...

ggf. mehr dazu > Kostenloses Buch Internetrecht

Edited by MacTV

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Hallo MacTV,

vielen Dank für die Hinweise, insbesondere zum kostenlosen Buch! :)

> meiner Meinung nach (und ich glaube das stimmt auch so)

> haftet immer der Domaininhaber.

Das stimmt natürlich - die Frage ist, inwieweit er den Dienstleister in Regress nehmen kann. Beim nächsten Mal mache ich einen schriftlichen Vertrag!

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Das stimmt natürlich - die Frage ist, inwieweit er den Dienstleister in Regress nehmen kann.

Das kommt darauf an, wie weit die abgemachte Dienstleistung geht bzw. was konkret ausgemacht wurde an Leistung.

Wenn man in die Werkstatt fährt und allein den Auftrag gibt, die Bremsen zu reparieren, kann man sich natürlich nicht ernsthaft hernach dort beschweren, wenn man zwei Wochen später von der Polizei angehalten wird, weil der Auspuff klappert.

Was anderes wär's, wenn auch ne allgemeine Inspektion mit dabei gewesen sein soll. ;)

Für's Rechtliche sind Juristen zuständig - und kennen sich auch damit sicherlich besser aus als ein einfacher Webdesigner (und weise einem Laien mal nach, hier wider besseren Wissens gehandelt zu haben... Recht im Internet ist viel zu komplex dafür, um von Nicht-Juristen noch wirklich verstanden zu werden)

Edited by OrcaDesign

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Hallo OrcaDesign,

Du hast Recht - die Frage ist auch zu allgemein.

Mal schauen, wie sich mein "Schadensfall" weiterentwickelt.

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Die Frage ist, inwieweit er den Dienstleister in Regress nehmen kann. Beim nächsten Mal mache ich einen schriftlichen Vertrag!

In deinem Fall gar nicht, denn du kannst gar nicht beurteilen, welche Inhalte ein Impressum haben soll. Oder bist du etwa auch Jurist? Denn nur dann darfst du ueberhaupt rechlichte Einschaetzungen abgeben.

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