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Guest Texas Ranger

Neues Gerichtsurteil gegen Forenbetrieber

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Guest Texas Ranger

Mal wieder ein Grund, was das Betreiben eines eigenen Forums zum Risiko macht:

Foren-Betreiber haftet für verspätete Entfernung von rechtswidrigen Inhalten 

Wird der Betreiber eines Online-Forums über eine Rechtsverletzung durch ein Posting eines Dritten informiert, so hat er unverzüglich für eine Löschung des Beitrags zu sorgen. Kommt er dieser Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist von einem Tag nach, so ist hat er dem Betroffenen die notwendigen Kosten für die Rechtsverfolgung zu ersetzen. Dies entschied das Amtsgericht Winsen/Luhe mit Urteil vom 6. Juni 2005 (Az. 23 C 155/05).  


Gegenstand des Verfahrens war ein Posting in einem Internetforum, in dem ein User ein Foto eingestellt hatte, das ein Polizeifoto eines Kriminellen darstellte. In das Bild war jedoch der Kopf des Klägers montiert worden. Der Betroffene hatte sich daraufhin per E-Mail an den Betreiber des Forums gewandt und eine Löschung des Beitrags innerhalb einer Frist von 24 Stunden verlangt. Nachdem diese Frist fruchtlos verstrichen war, beantragte der Kläger erfolgreich den Erlass einer einstweiligen Verfügung.


Die Ausführung des Forenbetreibers, innerhalb der Frist von 24 Stunden durch Abwesenheit keine Möglichkeit zu einer Sperrung gehabt zu haben, ließ der Richter nicht gelten. Im Zeitalter der "schnellen E-Mails" sei der Beklagte verpflichtet, die von dem Kläger gesetzte Frist einzuhalten. Dieser habe daher die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu tragen.


Zwar ist der Betreiber eines Internetforums grundsätzlich nicht verpflichtet, die Postings auf mögliche rechtswidrige Inhalte durchzusehen. Ist ihm eine Rechtsverletzung aber bekannt, etwa durch einen Hinweis des Betroffenen, so muss er gemäß § 11 des Teledienstegesetzes (TDG) unverzüglich für eine Sperrung oder Löschung des Postings sorgen. Innerhalb von welcher Frist der Betreiber zu handeln hat, dürfte eine Frage des Einzelfalls darstellen. Angesichts der schwerwiegende Beleidigung in dem zu beurteilenden Sachverhalt hält zumindest das Amtsgericht hier eine Frist von einem Tag für angemessen. (Joerg Heidrich) / (jk/c't)

(Quelle:Heise)

Was ist, wenn ich krank bin, Urlaub hab, mein Provider zickt, oder sonst irgendwelche Problem habe, welche es nicht zulassen, daß innerhalb eines Tages der beitrag entfert werden kann?

Nach den Abwahnwellen gegen Forenbetriebern, nun solch ein blödsinniges Urteil.

Das Betreiben eines Forums wird mittlerweile nicht nur zu einem Risiko, sondern macht absolut keinen Spaß mehr... :angry:

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Tja ...

die wilden Jahren sind vorbei und alles wird kontrolliert (oder angezeigt).

Wenn ich nochmal auch die Welt komme will ich auch Anwald werden > > siehe Beispiel hier <

Ich bin eh dafür das wir alle einen Scannercode auf der Haut haben

und ohne nicht vorheriges scannen kein zugriff auf Internet oder Postfach.

siehe auch:

Schnappi schnappt zurück (2)

Kampfumsongtexte.de

Forenbetreiber wegen Benutzername abgemahnt

Das AUS für kleine Webradios?

Das AUS für kleine Webradios?

A B E R solche Firmen wie JAMBA kommen mit allen durch -> Jamba-kurs

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Hm, ich bin zwar kein Anwalt, aber dagegen müsste man doch wieder Klagen können...

Was ist denn wenn die kleine Schwester mein Outlook startet, die von mir noch ungelesene e-mail löscht und ich dementsprechend nicht informiert wurde?

Weil informirt wurde ich ja erst in dem moment wo ich die e-mail gelesen habe...

Oder sehe ich das falsch?

Das wird ganz schön kontrovers...

Irgendwann heißt es: ich hab doch auf http://das.ist.meine.adresse.du.vu/hier/ist/ein/blog gepostet dass ich den Beitrag auf deiner Seite ( http://www.google.de ) entfernt haben möchte - das ist jetzt schon 12 minuten her, wieso ist er jetzt noch nicht weg?

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Was ist denn wenn die kleine Schwester mein Outlook startet, die von mir noch ungelesene e-mail löscht und ich dementsprechend nicht informiert wurde?

Das ist Dein Pech. Die Zustellung gilt ab dem Zeitpunkt erfüllt, an dem die E-Mail in Deinem Wirkungskreis ist. Du musst eben dafür sorgen, dass Deine Post nicht von Deiner Schwester gelöscht werden kann, denn für fehlerhafte Sicherheitseinstellungen auf Deinem PC kann ja auch der Streitgegner nichts, dessen Ansprüche es zu verteidigen gilt.

Die Reaktionszeit von einem Tag wurde übrigens bereits in mehreren Urteilen wiederholt bestätigt. Deshalb bin ich froh, dass wir so viele Moderatoren haben und deshalb habe ich die Form der Meldung rechtswidriger Inhalte auch in den NUB vorgeschrieben. So bekommen alle Moderatoren eine Hinweis-E-Mail.

Edited by Tankred

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Einen Tag ab dem Zeitpunkt wo die Mail zugestellt wurde finde ich auch ok, denn wenn man in der lage ist seine mails abzufragen ist man eigentlich auch in der lage nen beitrag zu löschen.

Ein Tag ab versand der mail fänd ich zu wenig, was z.B. wenn es samstag ist, a meldet nen beitrag an die firmen mailadresse, die ich samstag und sonntag nicht abfrage weil ich nicht in der firma bin und wenn mir montag die mail dann zugestellt wird ists längst zu spät.

Zumal die Frage ist, ob man in so einem Fall vom streitgegner nicht einen Telefonanruf verlangen könnte wenn die telefonnummer im Impressum steht..

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