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Scr!pter

Alte, "Echte" IPB-Lifetime-Lizenz abzugeben

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Hallo!

Ich habe an interessierte eine Lizenz für das Invision Power Board abzugeben.

Hierbei handelt es sich noch um die Echte Lifetime-Lizenz mit unbegrenztem Support ohne jährliche Folgekosten. Diese Lizenzform gibt es nicht mehr im Angebot bei IPS und schon gar nicht für 149 $. Bei der jetzigen vergleichbaren Lizenzform muss man mindestens 185 $ Bezahlen und nach einem Jahr wird man dann erneut zur Kasse gebeten, wenn man weiterhin Support haben möchte. Mit der von mir angebotenen Lifetime-Lizenz ist das kein Thema, Support und alle weiteren Updates Frei, ohne lästigen und nervigen Folgekosten. Besonders für Firmen oder Support-Aufwendige Forenbetreiber, welche keine Lust auf Folgekosten haben, dürfte diese Lizenz eine gesuchte Rarität sein.

Ich verkaufe die Lizenz gegen Höchstgebot, der Mindestpreis beträgt dem des Kaufpreises von 149 $ = Entsprechend derzeit 124, 46 Euro.

Beachtet man, dass es die Lifetime-Lizenz mit unbegrenztem Support nicht mehr gibt und man bei den jetzigen Lizenzen immer wieder nach einem Jahr draufzahlen muss, so ist der Mindestpreis von 149 $ fast geschenkt, zumal die billigste vergleichbare Lizenz bei IPS unter 185 $ nicht mehr zu haben ist.

Wer ohnehin mit dem Gedanken spielt sich eine unbegrenzte Lizenz für 185 $ bei IPS zu Kaufen, der sollte sich es zweimal überlegen, ob er nicht für dasselbe oder weniger Geld eine Lizenz kaufen sollte, die keinerlei Folgekosten mehr hat und trotzdem Lebenslang unbegrenzt Support und Updates beinhaltet.

Wer Interesse an der Echten Lifetime-Lizenz hat, der möge mir unter Berücksichtigung des Mindestbetrages von 149 $, eine PN schicken, mit der Angabe seines Höchstgebots und seiner E-mail. Ich werde dann die PN´s auswerten und mich mit demjenigen in Verbindung setzen, der mir das Höchste Angebot gemacht hat. Als Dauer der Aktion fasse ich die Zeit bis Ende diesen Monats ins Auge. Danach wird der Käufer mit seiner Einverständnis, hier bekannt gegeben. Fragen zur Lizenz beantworte ich gerne hier, alles andere wird ausschliesslich über PN von mir beantwortet.

Greetz

Scr!pter

EDIT:

Die Abwicklung der Transaktion über den Nachfolgenden Treuhandservice ist möglich:

Treuhandservice

Edited by Scr!pter

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Frage wäre allerdings: ist das überhaupt erlaubt, Lizenzen weiterverkaufen zu können?

Was bringt einem die schönste "gekaufte" Lizenz, wenn der Ersteller dieser ein Weiterreichen nicht vorgesehen hat (und damit auch nicht für zulässig erklärt hat)...

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Das ist genau der Punkt: es gab vor kurzem ein Urteil, nach dem Software die nicht auf einem Datenträger geliefert wurde, nicht ohne weiteres weiterverkauft werden darf.

Im konkreten Fall ging es um die Firma Oracle.

Müsste man wohl ersteinmal mit IPS klären, ob die das akzeptieren denke ich?

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Entscheident sind die Lizenzbestimmungen von IPS und danach sieht es so aus, dass mit keinem Wort beschrieben ist, dass die Weitergabe oder Übertragung der Lizenz verboten oder Zustimmungsbedürftig ist. Währe dieses so, dann muss es in der Lizenbestimmung stehen.

Von dem mal abgesehen kann man im Kundencenter ohne Zustimmung vom IPS die Kunden bzw Lizenzdaten, Adresssen und Zugangspasswörter problemlos abändern, ich glaube nicht dass dieses ohne Zustimmung von IPS möglich währe, wenn diese etwas gegen die Datenabänderungen hätten. Letztenendes kann sowieso keiner nachweisen, wer nun Lizenzinhaber ist und wer nicht. Ob nun Franz aus Israel oder Heinz aus Dortmund als Lizenzinhaber eingetragen ist bzw abgeändert wurde, wer will das nachweisen? Die Lizenzdaten werden bei IPS nicht zwischengespeichert, sodass eine Abänderung der Lizenzdaten in Echtzeit erfolgt und deswegen auch nicht auffallen oder nachweisbar währe.

Ich habe über den selben Weg erst vor einem knappen Jahr eine Galerie-Lizenz von jemand anderem erworben, da gab es noch nie Probleme mit, weder mit der in Anspruchnahme des Supports noch mit der Abänderung der Lizenzdaten. Ich sehe da keine Probleme...

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Und ich denke, es würde niemandem etwas kosten, wenn man deswegen vorher bei IPS per Mail anfragt - dann wäre ein für alle mal eine solche Sachlage geklärt und würde auch nicht hinter dem Rücken von IPS ablaufen.

An der Stelle des Verkäufers einer solchen Lizenz würde ich zumindest vorher mei IPS nachfragen.

(meine Meinung - die dürft ihr gerne Kritisieren, verprügeln oder sonstwas, aber so ist das.)

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Also zwei Sachen finde ich merkwürdig.

Als hier in diesem Thread Lizenzen zum Verkauf angeboten wurden, da hat es keinen gestört und nun wird hier bei mir Stimmung gegen den Verkauf gemacht.

http://www.ipbsupport.de/board/index.php?showtopic=4614

Des Weiteren hat hier von denen, die eine Klärung mit IPS fordern bislang keiner sein Interesse an dem Kauf der Lizenz bei mir bekundet. Wozu also nun mehr oder weniger negative Stimmung machen, wenn von denjenigen sowieso kein Interessen an dem Kauf besteht?

Um den weiteren Spekulationen ein Ende zu bereiten:

NEIN - es wird keinerlei Nachfragen bei IPS von mir geben, weil es Aufgrund der Lizenzbestimmungen nicht notwendig ist. Wer damit ein Problem hat, der muss ja die Lizenz nicht übernehmen oder kaufen. Ich sehe mich aufgrund der bisherigen zahlreichen Nachfragen hier und außerhalb der Forums nicht in der zwingenden Lage es einem hier recht machen zu müssen, welcher außer der Stimmungsmache nichts zur Sache beizutragen hat oder an dem Kauf interessiert ist.

Auch habe ich nicht das Gefühl, dass ich etwas hinter dem Rücken von IPS mache, ich bin schließlich nicht mit IPS verheiratet, sondern stehe in einer Geschäftsbeziehung. Die Lizenz ist mein Eigentum wofür ich bezahlt habe und damit kann ich machen was ich will, sofern es nicht gegen die Lizenzbestimmungen verstößt. Der Weiterverkauf bzw. Eigentumsübertragung verstößt nicht gegen die Lizenzbestimmungen, ist somit Rechtlich nicht zu beanstanden und damit ist die Sache für mich erledigt! Der Käufer bekommt von mir die Zugangsdaten für den Account und kann sich dann mit seinen Daten als Lizenznehmer eintragen und die Passwörter seinen Wünschen nach abändern und gut ist. Zur Sicherheit des Käufers biete ich einen Treuhandservice an, sodass keiner ein Risiko eingeht.

Das sind die Rahmenbedingungen der Transaktion und alles andere ist allein meine Sache bzw. die Sache zwischen Käufer und Verkäufer, sodass ich weder auf unbeteiligte Rücksicht nehmen muss, noch dass sich unbeteiligte aufregen oder einmischen müssen, die überhaupt kein Interesse an dem Kauf haben. Entscheidend ist, dass sich Käufer und Verkäufer einig sind, und dann können sich alle anderen aufregen wie sie wollen, die Transaktion bzw Eigentumsübertragung werden sie ganz sicher nicht verhindern... :D

Edited by Scr!pter

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Das Du bei der Sache möchtest, dass möglichst niemand nachfragt und Dir einfach Geld überwiesen wird, ist schon klar.

Nur, wir sind hier nicht bei ebay und Du nicht Kunde.

Ich finde Deine "Stör mich nicht und lass mich in Ruhe meinen kram verkaufen" Haltung hier schon etwas unangebracht.

Deine Darstellung Deiner Rechtsauffassung lässt auch schon durchblicken was abgeht, wenn es mit IPS nachher doch Probleme gibt. Das sind keine Fakten, sondern von Dir zusammengereimtes juristisches Halbwissen.

Ich weiß nunmal, dass es dieses Urteil kürzlich gab, wenn Du nichts zu befürchten hättest, wäre eine Email an IPS ja nicht das Problem.

Ich will Dir dabei nichtmal was unterstellen, ich finde nur: wenn Du unser Supportforum schon als Deine Verkaufsplattform nutzt, was ja auch soweit o.k. ist, dann kannst Du nicht gleich rumzicken, wenn mal ein paar Kommentare dazu geschrieben werden.

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Es gab vor kurzem einen Vergleichsfall beim Verkauf von Rollenspiel Accounts bei Dark Age of Camelot - hier wurde an und für sich ja auch eine Lizenz zum spielen gekauft - nur dass hier GOA / Mythic eben etwas gegen den Verkauf hate und im Nachhinein den Rechtsstreit gewonnen hat.

Wenn du im Laden stehst und einen Fernseher verkaufen möchtest, dich der potentielle Kunde fragt, ob der Fernseher Bild in Bild hat, du das aber nicht weißt sagst du ja auch nicht "Es steht nicht im Handbuch das er es nicht hat, also brauche ich nicht beim Hersteller nachfragen, das geht schon in Ordnung".

Sorry, aber wer sagt dir denn dass ich nicht interessiert war?

Ich meine nur, wenn sowas nicht offiziell vom Hersteller unterstützt wird - wer garantiert mir denn, dass du nicht nach dem verkauf zu IPB rennst, so tust als hättest du zugang zu deinem Account verloren und dir dann dein nach IPS Lizenzbedingungen geltendes Recht (Zugriff auf den Account und die Lizenz) zurück holst?

Sorry, aber als Kunde ist es nunmal nicht meine Aufgabe mir Informationen über ein Produkt zu holen die mir der Verkäufer nicht geben will - ich leg entweder Geld auf den Tisch - oder lasse es bleiben.

Und Geld für schlechten Service mag ich nunmal keins zahlen.

Stimmung machen möchte ich hier übrigens auch nicht - ich ergänze nur dein Halbwissen um mein halbwissen - und im Endeffekt ist trotzdem IPS die einzige Instanz die hier mit Vollwissen glänzen kann...

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...Letztenendes kann sowieso keiner nachweisen, wer nun Lizenzinhaber ist und wer nicht. Ob nun Franz aus Israel oder Heinz aus Dortmund als Lizenzinhaber eingetragen ist bzw abgeändert wurde, wer will das nachweisen? Die Lizenzdaten werden bei IPS nicht zwischengespeichert, sodass eine Abänderung der Lizenzdaten in Echtzeit erfolgt und deswegen auch nicht auffallen oder nachweisbar währe.

Uiiii,

du scheinst dich bei IPS ja bestens auszukennen! Hast du für IPS die Kundenverwaltung programmiert, oder woher willst du wissen, das IPS die Kundendaten nicht zwischenspeichert? Ich könnte mir sehr wohl vorstellen, das IPS abgeänderte Daten irgendwo abspeichert, allein um Betrug (Hackern etc) vorzubeugen.

Eine Datensicherung würde da auch schon genügen, um sagen zu können, das eine Lizenz (evtl. unberechtigt) umgeschrieben wurde.

Finde deine Haltung hier, wie Christian auch, ziemlich unpassend.

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Mhhhh also Scr!pter,

wenn Du schon hier nen halben Roman schreibst, dann verstehe ich aber nicht

warum Du keinen 3 Zeiler an IBP senden kannst.

Seltsam...

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Des Weiteren hat hier von denen, die eine Klärung mit IPS fordern bislang keiner sein Interesse an dem Kauf der Lizenz bei mir bekundet. Wozu also nun mehr oder weniger negative Stimmung machen, wenn von denjenigen sowieso kein Interessen an dem Kauf besteht?

... ich dachte, das wäre klar, dass ich nicht ohne entsprechendes Interesse frage. :rolleyes:

Nur möchte ich natürlich auch nicht für nichts Geld ausgeben...

... und bei IPS nachfragen ist Sache des Verkäufers. Meine Meinung.

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Der Verkauf einer IPB-Lizenz ist absolut kein Problem.

Beim Verkauf selbst braucht man IPS nicht zu informieren, erst danach zieht der aktuelle Besitzer ein Ticket und teilt IPS die Kontaktdaten des neuen Besitzers bzw. des Eigentümers mit. Die legen einen Account an, verschieben die Lizenz dorthin und schicken dem neuen Kunden die Logindaten per Mail.

Das musste ich jetzt schon einige wenige Male machen, denn in meinem Account liegen aufgrund diverser Projekte einige Lizenzen, die ich wegen Ausscheidens aus dem Projekt an meinen Nachfolger übertragen musste.

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Guest Texas Ranger

Der Verkauf einer IPB-Lizenz ist absolut kein Problem.

Beim Verkauf selbst braucht man IPS nicht zu informieren, erst danach zieht der aktuelle Besitzer ein Ticket und teilt IPS die Kontaktdaten des neuen Besitzers bzw. des Eigentümers mit. Die legen einen Account an, verschieben die Lizenz dorthin und schicken dem neuen Kunden die Logindaten per Mail.

Das musste ich jetzt schon einige wenige Male machen, denn in meinem Account liegen aufgrund diverser Projekte einige Lizenzen, die ich wegen Ausscheidens aus dem Projekt an meinen Nachfolger übertragen musste.

Hmmm....ich weis nicht, ich habe da anderes gehört.

Von einem Lifetime-Lizenznehmer weis ich, dass er keine Zustimmung von IPS bekommen hat, als dieser seine Lizenz verkaufen wollte.

Die genaue Begründung weis ich nicht mehr, weil es schon zu lange her ist. Jedenfalls scheint es so gewesen zu sein, dass IPS im Vorfeld sich nach dem neuen Lizenznehmer erkundigt haben soll und dieser dann abgelehnt wurde.

Hintergrund der Sache war offenbar diese, dass der neue Lizenznehmer seine Firma über das Board präsentieren wollte und man bei IPB wohl angst hatte, dass da dann ein Support-Ticket nach dem anderen gelöst werden würde, während man bei alten Lizenznehmer gerade mal auf 2 Tickets in einem Jahr gekommen ist.

Sollte dieses so stimmen, dann finde ich das eine sauerei, denn die Zustimmung zur Lizenzweitergabe sollte nicht von dem zu erwartenden Mehraufwand an Support durch den neuen Lizenznehmer gemacht werden. Man muss schon für alle die gleichen Regeln einhalten und nicht nach Nasenlänge entscheiden oder ähnliches.

Ansonsten bin ich Scr!pters Meinung, dass eine weitergebe der Lizenzen in den Lizenzbestimmungen klar geregelt sein muss, so wie es bei VBulletin auch gemacht wurde:

vBulletin Lizenzvereinbarung

Mit der Installation und dem Betrieb von vBulletin auf Ihrem Server erklären Sie sich mit folgender Lizenzvereinbarung einverstanden:

Die vBulletin Lizenz erlaubt Ihnen, eine Instanz (eine Installation) von vBulletin auf einem Webserver und einer Webseite für jede erworbene Lizenz zu installieren. Jede Lizenz berechtigt zur Nutzung einer Instanz von vBulletin unter einer Domain. Für jede installierte Instanz von vBulletin benötigen Sie eine eigene Lizenz. Änderungen an der Software, die diese Bedingung umgehen, sind nicht gestattet.

Die Software ist einzig und allein für den Lizenzinhaber zur Nutzung lizensiert. Sie dürfen die Software ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Adduco Digital oder Jelsoft Enterprises Ltd. nicht temporär oder permanent vermieten, verleasen, unter-lizensieren, übertragen, verkaufen, verpfänden oder anderweitig veräußern.

Adduco Digital oder Jelsoft Enterprises Ltd. kann nach eigenem Ermessen dem Lizenzinhaber erlauben, seine Lizenz auf eine dritte Person zu übertragen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

- Die Lizenz wurde in den letzten 12 Monaten nicht an eine dritte Person übertragen

- Die Lizenz wurde vor mehr als 3 Monaten erworben

Wenn Sie eine gültige vBulletin Lizenz besitzen, dürfen Sie ein zusätzliches Testforum einrichten, um veränderten Quelltext, veränderte Templates und Änderungen an der Datenbank zu testen. Um uns dieses Testforum kenntlich zu machen und die Lizenzüberprüfung zu vereinfachen, installieren Sie es bitte in ein Verzeichnis namens 'testvb' und schützen Sie dieses Verzeichnis mit einem Passwort. Dieses Verzeichnis darf für die Öffentlichkeit unter keinen Umständen zugreifbar sein.

Nach dem Ablauf einer 1-Jahres-Lizenz muss die Lizenz entweder erneuert werden oder vom Server gelöscht werden.

Jeder Kunde muss eine URL angeben, wo sein vBulletin benutzt wird oder in Zukunft benutzt werden soll. Die URL ist im Kundenbereich einzutragen.

vBulletin Sourcecode darf (auf Risiko des Besitzers) verändert werden, jedoch darf die Software (verändert oder anderweitig) unter keinen Umständen ohne die schriftliche Genehmigung von Jelsoft Enterprises Limited oder Adduco Digital an Dritte weitergegeben werden.

Alle vBulletin Copyrighthinweise in den Dateien und Templates müssen unverändert und für Benutzer ständig sichtbar bleiben.

Der Lizenznehmer darf den vBulletin Quellcode zur eigenen Benutzung (auf eigenes Risiko) verändern. Der veränderte Quellcode darf jedoch keinesfalls an Dritte weitergegeben oder veräußert werden.

vBulletin darf nicht im Zusammenhang mit der Verletzung geistigen Eigentums Dritter benutzt werden. Dazu gehört unter anderem die Verletzung von Copyright Rechten, eingetragenen Warenzeichen, Geschäftsgeheimnissen, Softwarepiraterie und von Patenten, die von Einzelpersonen oder Firmen gehalten werden.

Jelsoft Enterprises Limited bzw. Adduco Digital behält sich bei einer Verletzung dieser Bedingungen vor, die Lizenz zu jeder Zeit zu entziehen. Jelsoft Enterprises Limited bzw. Adduco Digital behält sich vor diese Lizenzvereinbarung zu jeder Zeit zu ändern.

Über Erstattungen der Lizenzkosten entscheidet Jelsoft Enterprises Limited bzw. Adduco Digital im Einzelfall. Eine generelle Erstattung oder ein Recht darauf gibt es nicht.

Alles andere braucht mich eigendlich recht wenig zu interessieren. Wenn ich mir einen Golf bei VW kaufe, dann frage ich ja auch nicht bei VW um erlaubnis diesen weiterverkaufen zu dürfen.

Auch würde sich hinsichtlich des IPB 1.3 keiner auf Diskussionen einlassen und auf die Lizenzbestimmungen bestehen, unter welcher er damals das IPB 1.3 als Freeware heruntergeladen hat. Da geht ja auch keine hin und fühlt sich IPS so sehr ans Herz gewachsen, damit er doch lieber eine Lizenz für das ipb 1.3 kauft, wenn es nicht sein muss. Wieso also sich hinsichtlich des IPB 2.x nicht auch knallhart an die Lizenzbestimmungen halten? Kann ich nicht ganz nachvollziehen.

Wie sieht es denn nun aus mit der Lizenz, ist die noch zu haben oder schon verkauft oder was ist damit? Der Verkäufer könnte ruhig mal posten was nun Sache ist...

Edited by Texas Ranger

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Alles andere braucht mich eigendlich recht wenig zu interessieren. Wenn ich mir einen Golf bei VW kaufe, dann frage ich ja auch nicht bei VW um erlaubnis diesen weiterverkaufen zu dürfen.

Du kannst einen "Lizenzerwerb zur Nutzung einer Software" nicht mit einem "Auto kauf (Besitzerwerb eines Gegenstandes)" vergleichen.

Wenn du einen Vergleich mit Autos machen willst hätte ich da einen:

Leasing.

Der Lizenzerwerb des IPBs kannst du wie den Abschluss eines Leasingvertrages ansehen.

Und wenn du ein Auto geleast hast, darfst du es eben NICHT weiterverkaufen ohne die Einverständnis des Leasingvertragspartners zu haben ;)

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@modula: rangers vergleich bringt die sache auf den punkt, deiner nicht.

du hast die lizenz gekauft, damit gehört sie dir und dir steht es auch frei sie weiterzuverkaufen (zumindest gilt dies für privatpersonen)

beim leasing gehts nämlich darum wer zahlt. und in jedem kaufvertrag steht drinn das bis zur vollständigen bezahlung die wahre eigentum des händlers bleibt. damit gehört dir das auto nämlich garnicht solange du es leased, und damit kannst du es zwangsläufig auch nicht verkaufen.

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Guest Texas Ranger

Der Lizenzerwerb des IPBs kannst du wie den Abschluss eines Leasingvertrages ansehen.

Es spielt in der Tat keine Rolle ob nun Leasingvertrag oder Lizenzvertrag. Der entscheidende Punkt ist dass sowohl in einem Leasingvertrag sowie in einem Lizenzvertrag klipp und klar die Nutzungsbedingungen geregelt sein müssen, sodass jeder weis was er darf und was nicht bzw. woran er ist.

Dazu macht man nun mal Verträge, sodass im Streitfall diese vor Gericht als Rechtsgrundlage dienen sollen.

Dass in einem Leasingvetrag klar steht, dass das Auto nicht ohne Zustimmung des Eigentümers verkauft werden darf, sollte im Interesse des Eigentümers klar sein. Genauso hat eben IPS in seinen Lizenzbedingungen (ähnlich wie VBulletin) die Weitergabe der Lizenz auszuschließen, wenn dieses nicht erlaubt ist.

IPS mag es offensichtlich, dass es in vielen Punkten keine klare Regelung gibt, weil man sich immer irgendwelche Hintertürchen aufhalten will, die aber vom Rechtlichen her gesehen niemals einklagbar währen, weil sie eben nicht klar geregelt sind.

Bestes Beispiel ist die letzte Lizenzbedingung über die Nutzung des IPB 2.0.0

"wer das IPB dauerhaft nutzt, muss eine Lizenz erwerben."

Jeder stellte sich damals die Frage, wo fängt dauerhaft an, wo hört es auf?

Wie lange ist dieser Testzeitraum, bevor eine Lizenz erworben werden muss?

Fragen über Fragen auf die es selbst bei einer Nachfrage bei IPS keine Antwort gab. War ja auch nicht zu erwarten, denn sonst hätte man ja gleich klare Lizenzbedingungen schaffen können, welche unmissverständlich gewesen währen.

IPS kann hundertmal klagen, dass mein Testzeitraum des IPB abgelaufen ist und ich eine Lizenz kaufen muss, solange dieser Testzeitraum nicht klar in einer genauen Definition in Form vom Tagen, Monaten etc geregelt ist, braucht mich das nicht zu interessieren und ich kann meine derzeitige Nutzung immer noch als Testzeitraum auslegen. Kein Gericht wird hier jemals IPS Recht geben.

Genauso ist es mit der Weitergabe der Lizenz, wenn dieses nicht klipp und klar in den Lizenzbedingungen geregelt ist.

Wahrscheinlich ist es auch hier so, dass man sich ein Hintertürchen auflassen will, weswegen man keine klare Aussage zur Lizenzweitergabe in den Lizenzbestimmungen trifft.

Wird die Lizenz von einer Firma auf eine Privatperson übertragen, wo er es zu erwarten ist, dass erheblich weniger Support anfallen wird, so stimmt man aus Vorteilsgründen der Weitergabe zu, wird die Lizenz aber umgekehrt an an jemanden verkauft, welcher mit viel Support für erheblich mehr Arbeitsaufwand sorgen möchte, so wird das ganze abgelehnt. Alternativ kann IPS die Lizenz für ein paar Euro zurückkaufen, dann gibt es eine Lifetime-Lizenz weniger, welche ohne jährliche Zuzahlung support ohne Ende hat.

Ich kann verstehen, dass der ein oder andere Kaufinteressent hier verunsichert ist und deswegen Zweifel an dem Kauf der hier angebotenen Lizenz hat, (mir geht es genauso), aber das ändert nichts an der Tatsache, dass die Rechtsgrundlage von IPS in der Lizenzbestimmung nicht für alle ersichtlich und klar geregelt ist. Deswegen kann auch keiner Behaupten die Weitergabe der Lizenz ist erlaubt/Nicht erlaubt, noch dass IPS vor dem verkauf der Lizenz informiert oder um Zustimmung gebeten werden muss.

Deswegen führt sich Scr!pter auch nicht unmöglich hier auf, wie einige sagten, sondern es ist vielmehr so, dass er/sie sich nur an die alles und entscheidenden Lizenzbestimmung hält, was nicht nur sein gutes Recht ist, sondern wonach auch mit keinem Wort erwähnt wird, dass IPS vor dem Verkauf informiert werden muss oder die Lizenzweitergabe untersagt währe. Alles andere ist Angelegenheit von Käufer und Verkäufer.

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