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Ratman

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Posts posted by Ratman


  1. Dateiname: 314 suchroboter für ipb2

    Dateisender: Ratman

    Datei eingesendet: 19 Oct 2006

    Datei zuletzt bearbeitet: 19 Oct 2006

    Dateikategorie: Modifikationen 2.0

    im anhang findet sich eine bots.txt, die man nur noch im acp in die spiderliste kopieren muß.

    1) ich hoffe, das haut auch so hin, und ich hab keine fehler gemacht

    2) wer mehr bots kennt, oder nen falschen entdeckt - bin für jeden hinweis dankbar

    um die bots auch eindeutig zu erkennen in der mitgliederliste, steht dann "[bOT] BotName" dort.

    ACHTUNG!

    ungetestet

    neue version, ein paar postings weiter unten!

    Hier klicken um diese Datei herunterzuladen


  2. dort steht doch normal immer "seiten xx" und beim mouse over "wechseln zur ..."

    bei draufklicken kommt dann bei 2.0.4 die java-script abfrage, welche seite du den anspringen willst.

    darf ich mal annehmen, es geht um den mouse-over - und da ist "wechseln zu" ("zur" halt ich für blöd) oder "wechseln zu bestimmter seite" vielleicht eh gar ned so blöd, oder?


  3. naja, mir gehts eh hauptsächlich um die "boxen" die ich um vielde dinge rumgebaut hab.

    wenn das hinhaut, dann bin ich schon zufrieden.

    also im prinzip gehts bei mir nur um den "oberen" und "unteren" teil von tabellen, den ich mir nicht nochmal antun will, einzubauen. an der "logik" des skins selber hab ich nicht wirklich rumgebastelt.

    teilweise hab ich mir da nen ast abgesucht beim 2er, bis ich alles dort hatte, wos hingehört *g*.


  4. hi leute ...

    hat sich schon jemand mit dem neuen ipb 2.1 und sienen alten skins auseinander gesetzt?

    lässt sich das zeug übernehmen?

    gibts probleme?

    auf was ist zu achten?

    und ja: bitte keine meldungen in richtung "es ist einfacher, das skin neu zu machen" - ist es nämlich nicht für mich, da ich wirklich ein eigenes skin habe, und nicht nur farbliche anpassungen.


  5. @tomcrow

    nö - es gibt nur anwälte, die sonst keinen job hätten, weil sie unfähig sind.

    es gibt ja nix leichteres, als mal schnell im zwischennetz zu surfen, google sei dank, ein paar "böse" leute zu finden, und die fertig zu machen.

    das ganze zieht sich ja mittlerweile überall durch.

    rat mal, warum du so viele billige deutsche und österreichische ärzte in ungarn, tschechei, usw. findest.

    hier würdens keinen job kriegen, und dort könnens schön rumpfuschen.

    es lebe unser system, in dem ein zeugnis mehr zählt als das wissen dahinter!


  6. es gibt zumindest mal ne relativ simple erklärung für das neue at-mediengesetz.

    stammt aus der futurezone.orf.at:

    Die Ausweitung des Mediengesetzes auf das Internet lässt durch die Unklarheit der Bestimmungen jede Menge Interpretationsspielraum. Bei strikter Auslegung könnten etwa auch Visitenkarten von Foren-Usern der Impressumspflicht unterliegen.

    Wie berichtet, wird mit der Novelle des Mediengesetzes die Impressumspflicht für Websites in Österreich eingeführt.

    Ab 1. Juli muss ausnahmslos jede Website - egal ob privat oder kommerziell, umfangreich oder klein - ein Impressum samt Namen und Anschrift aufweisen. Das bestätigt Medienrechtsanwalt Andreas Frauenberger im Gespräch mit futurezone.ORF.at.

    Selbst Webauftritte von Kindern sind nicht ausgenommen. Und auch die Domain spielt keine Rolle, entscheidend ist der österreichische Wohnsitz des Betreibers.

    Neben dem Verlust der Anonymität fürchten Website-Betreiber nun den Missbrauch ihrer frei zugänglichen Personendaten durch Direkt-Marketer.

    Unklar bleibt jedoch, wie weit reichend die Impressumspflicht ist.

    So könnten bei strenger Auslegung des Gesetzes sogar Foren-User, die ihre persönliche Visitenkarte/Nickpage mit Inhalten versehen, als Medieninhaber gelten und unter die Offenlegungspflicht fallen, erklärt Rechtsanwalt Frauenberger zu futurezone.ORF.at.

    Ein Posten unter einem Pseudonym wäre dann rein rechtlich nur unter gleichzeitiger Angabe des echten Namens auf der eigenen Visitenkarte möglich.

    Wird die üblicherweise automatisch zugewiesene Visitenkarte jedoch inhaltsleer gelassen, tritt der Foren-Nutzer somit wohl auch nicht als Medieninhaber auf und kann weiterhin anonym posten.

    Geht der Inhalt der Website über die Selbstdarstellung hinaus und kann "die öffentliche Meinung beeinflussen", muss eine erweiterte Offenlegungspflicht beachtet werden.

    Das trifft besonders die in letzter Zeit steigende Zahl der Weblogs, die meist das Tagesgeschehen oder spezielle Themengebiete kommentieren und dadurch wohl auch zur Meinungsbildung beitragen können.

    Sie fallen nach dieser Definition klar unter die strengeren Bestimmungen.

    Diese umfassen neben der Veröffentlichung von Name, Wohnort, Firma, Unternehmensgegenstand und Beteiligungsverhältnissen in Gesellschaften auch die Offenlegung von Beteiligungen an anderen unternehmerischen Websites und die Bekanntgabe der grundlegenden Richtung des Unternehmens ["Blattlinie"]. Auch Gegendarstellungen können nun verlangt werden.

    Doch die Unbestimmtheit des Begriffs "meinungsbildend" lässt jede Menge Fragen offen.

    So könnte selbst eine Linksammlung laut Rechtsanwalt Frauenberger schon als meinungsbildend angesehen werden, da die Auswahl ja gezielt vom Betreiber zusammengestellt wurde.

    Doch was blüht Website-Betreibern, die keine oder falsche Angaben auf ihre Seiten setzen?

    Theoretisch kann auf Website-Betreiber ohne Impressum ab 1. Juli eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro zukommen.

    Tatsächlich wäre eine Größenordnung um die 30 Euro vorstellbar, erklärt Stefan Kittinger, bei der Wiener Polizei für das Medienrecht zuständig, auf Anfrage von futurezone.ORF.at.

    Eine Schwierigkeit stelle aber die Ausforschung bei fehlendem Impressum oder Falschangaben dar.

    Viele Verfahren würden wohl aus Gründen der Verhältnismäßigkeit des Aufwandes bereits daran scheitern.

    Weiteres:

    Reicht Angabe des "Wohnortes" aus?

    Selbst was das Impressum genau umfasst, geht aus dem Gesetz offenbar nicht klar heraus. So legt der Salzburger Richter Franz Schmidbauer in der Offenlegungspflicht nach § 25 die Angabe von "Wohnort, Sitz, oder Niederlassung" als reine Nennung des Wohnortes - nicht der genauen Anschrift - aus. Frauenberger hingegen meint, dass der Gesetzgeber wohl allein aufgrund der Intention der Novelle, Personen die Geltendmachung ihrer Ansprüche zu ermöglichen, die Angabe der genauen Adresse gemeint hat.

    http://www.internet4jurists.at/news/aktuell64.htm

    Die Gesetzesnovelle wurde letzte Woche im Nationalrat einstimmig verabschiedet und gelangt nun in den Bundesrat, der sie in den nächsten Wochen absegnen soll. In Kraft treten sollen die Änderungen bereits am 1. Juli.

    http://www.parlament.gv.at/portal/page?_pa..._schema=PORTAL#

    Wer sich für seine Website eine eigene Domain zugelegt hat, musste schon bisher im online für jederman zugänglichen Who-is-Verzeichnis mit Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse aufscheinen. Ab 1. Juli muss nun auch ein Impressum direkt auf der Website abrufbar sein.

    http://www.i4j.at/gesetze/bg_medien1.htm


  7. siehs positiv - so brauchst dir wenigstens keine gedanken mehr machen, ob deine seite nun ein imp braucht oder nicht. einfahc eines machen *g*.

    ich nehme auch weiters an, das die "tätige reue" immer noch in at funktioniert.

    hast du also kein imp. und du wirst deswegen angeschrieben, einfach eines bauen, und dackelblick machen.


  8. is klar - mir gehts da eher ums prinzip

    bspl.: m$-update

    ich hab zuhause einen etwas spezielleren server am laufen. 3 mal schon war m$ nicht in der lage zu sagen, auf was div. updates im genauen einfluss haben.

    alle 3 mal hats mir meine kiste zerlegt, weil ein paar spezialtreiber dann eben nicht mehr wollten, wie sie sollten.

    hätte m4 gleich gesagt, das sich "securitypatches" durchaus auch auf hw-treiber auswirken können, hätte ichs gewusst und auf neue treiber vom hw-hersteller gewartet, die meistens dann eh 2 bis 3 wochen später kommen.

    naja, jetzt bin ich klüger *g*.

    gut - bei nem blöden php-script sind die auswirkungen nicht so enorm *g* aber ich würds halt trotzdem gerne vom originalautor wissen, was er sich so denkt.

    immerhin kostet mir das einspielen der db und der files sicherlich auch schon mehrere stunden. und sowas muß ich nicht haben.


  9. kann ein falsch eingestellter ftp-server sein

    wenn du noch weißt, wo du das zeug reingespielt hast, gibts eine notlösung:

    einfach ein LEERES textfile mit dem namen .htacess (keine endung) dort hin spielen, wo jetzt auch eines sein sollte.

    ist zwar sehr dirty, aber funzt im normalfall.

    währe ein .htacess gelöscht, so würde auch keine abfrage kommen - nur, um auch den teil zu beantworten.

    ich hatte das problem auch mal, als ich noch bei nem billighoster war.

    der hat einfach keine .ht-files angezeigt im ftp.


  10. suchst du im spieledir mal nach einer datei mit dem namen ".htaccess"

    solltest du diese nicht finden, oder löschen können, so kannst deinen hoster der unfähigkeit bezichtigen *g*.

    .ht dateien sind dateien, um "nachträglich" die einstellungen des apache-servers ein wenig zu tunen.

    darunter fällt eben auch die sicherheitsfunktion .htaccess (in der steht, welches verzeichnis/file wie zu behandeln ist) mit der passwirtlist .htpasswd (in der die user mit ihren passwörtern stehen).


  11. naja, dazu muß er aber auch mal seine ip und mail so flott wechseln können.

    solang der also keinen "internen" server fährt und mail und ip mit dem programm verknüpft, mach ich mir keine sorgen.

    und notfalls kann man ja immer noch den regcode einschalten. denke nicht, das das proggy da ne chance hat.


  12. was mir zumindest noch abginge, wäre die tabelle xxx_topics

    die solltest auch noch verwenden.

    dann mußt du natürlich zw. den beiden tabellen die tid der topics und die pid zu den topics in der posts anpassen und alles mit dem vorhandenen forum abstimmen.

    und ich wette, würde das stefan lesen, würden dem noch ein paar kleinigkeiten einfallen *g*.

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