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Rechte von Forenbetreibern gestärkt

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OLG Düsseldorf

Rechte von Forenbetreibern gestärkt

Wieder ein wenig mehr Schutz von Foren- und Boardbetreibern vor Abmahnungen ergibt sich aus einem Urteil des OLG Düsseldorf. Vorabüberprüfungen von Forenbeiträgen sei nicht zumutbar, so der Tenor der Urteilsbegründung. Auch bei vorhergehenden, bereits beanstandeten Äußerungen ist es nicht gerechtfertigt, "weitergehende Überwachungs- und Prüfungspflichten hinsichtlich rechtsverletzender Äußerungen deswegen aufzuerlegen."

Bereits das BGH habe entschieden, dass für ein Online-Auktionshaus nicht zumutbar sei, jedes eingestellte Angebot vorab zu überprüfen, dies gelte nach der Begründung des OLG Düsseldorf "erst recht ... für den nicht professionellen Betreiber eines Internetforums mit angeschlossenen offenen Diskussionsforen".

Es sei "nicht ersichtlich, wie mit zumutbaren Aufwand der Verfügungsbeklagte Vorsorge gegen weitere Rechtsgutverletzungen hätte treffen können", das OLG führt die manuelle Überprüfung von Beiträgen, IP-Sperren, Wortfilter und -suchen auf, welche jedoch alle nicht mit befriedigendem Erfolg oder mit vertretbarem Aufwand betrieben werden können.

Daraus ergibt sich jedoch auch die Einschränkung bezüglich der Gültigkeit des Urteils in anderen Fällen: das OLG betont mehrfach, dass der nicht kommerzielle Charakter des Forums eine Rolle in der Urteilsfindung spielte. Was als kommerziell gilt und ab wann dieser Aspekt eine stärkere Rolle in ähnlichen Fällen spielen würde, bleibt unklar. Das OLG betont weiterhin ausdrücklich, dass auch in Zukunft im Einzelfall geprüft werden muss, ob eine Vorabüberprüfung zumutbar sei.

"Entscheidend sind mithin die Umstände des Einzelfalles, wobei die betroffenen Rechtsgüter, der zu betreibende Aufwand und der zu erwartende Erfolg in die vorzunehmende Abwägung eingestellt werden müssen. Dabei kann sich der Diensteanbieter nicht von vornherein auf den erheblichen Aufwand angesichts des massenhaften Datenverkehrs berufen noch kann jede Rechtsgutverletzung einen immensen Kontrollaufwand erfordern."

Wirtschaftlich sei es es unzumutbar gewesen, Mitarbeiter in ausreichender Zahl zur Überwachung der Foren rund um die Uhr zu überwachen, begründet das OLG, was indessen ein wenig beruhigt. Eine Wirtschaftlichkeit der Vorabüberprüfung von Inhalten dürfte auch für einen Blogbetreiber mit einer Google-Adwords-Werbung nicht gegeben sein.

Quelle: gulli.com, 14.06.06

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