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mellow

Mein kleines Forum

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Hi @ all ich wollte mal Fragen wie ihrs findet, ist nix besonderes aber ist seit 2 tagen online, was nicht ist kann ja noch hier der link: http://www.google-board.de/index.php? achja und noch eine Frage was haltet ihr vom Domainnamen?

Im nachhinein hab ich erst überlegt das der Name "google" geschützt ist, deshalb habe ich das Forum innerhalb "Future Board" genannt und google eine email geschrieben zwecks lizenzbestimmungen, aber naja mal schauen was bei raus kommt :rolleyes:

Edited by mellow

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Also meine ganz persönliche und auch ehrliche Meinung zu diesem Thema ist die folgende, daß ich es irgendwie einfallslos finde mit diesem Domain Namen, und ich als Google Betreiber wenn ich es wäre, würde das auch unterbinden, da ich auch irgendwie absolut überhaupt keinen zusammenhang mit Google und Deinem Board finde, zumal Du ein 08/15 Thema Forum versuchst aufzuziehen, wovon es sicherlich schon unzählige im I-Net gibt ;)

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Jop kann ich verstehen, mir kam das mit dem namen erst im nachhinein, und nochwas: Gut dingen braucht weilen ;)

[EDIT] Könnte man sich nicht einfach auf das Theam google bechränken, also Suchmaschinen Optimierung, neuigkeiten zu google, Kritik an google etc. Denn ich bin absolut einfallslos, was das betrifft[/EDIT]

[nochmal edit] wie machst du es das dein avatar sich immer ändert? [edit ende]

Edited by mellow

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sicher braucht es zeit nur du hättest mit den vorstellen auch warten können bis du was gutes auf die beine gestellt hast .

und zu den thema google gibt es sicher eine menge bereiche die man ansprechen kann die wahl is aber deine sache .

und wenn du das mit den namen geklärt hast solltest du das design auch mehr an google anpassen ...

könnte sicher was werden das thema und design obwohl es sicher auch schon massen davon gibt

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Das Design war ja erst nach google gerichtet doch dann kamen mir die Lizenzbestimmungen in die Finger <_< Und dann habe ich das Forum so umbenannt das nurnoch der der Domain name google drin hat, Ich hab auch gestern abend schon eine email hingeschrieben, naja mal schauen wann antwort kommt :)

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naja wenn es nicht geht verkauf die domain einfach und ansonsten mach n schönes forum draus ..

wie gesagt kann was werden von der idee

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Kann leider nichtsmehr werden :( Ich war zwar nochnicht so oft im Google index drin aber eure seite war auf jedenfall mit meinem domainnamen drin alsoausschnitt ausm thread hier, und nu iss alles wech :huh: Was kann das sein? meint ihr Google hat die domain für den robot gesperrt? :unsure:

Edit: Ich habe gerade eben eine email erhalten, das komische daran war das sie sich eigentlich freundlich ausgedrückt haben :wacko:

Hi Steven, Thank you for your note. We are working to increase our capacity to respond in German. At this time, however, we are best able to answer in English. We realize this is an inconvenience, and we are striving to improve our service.

und im nachfolgenden ein link zu den Lizenzbestimmungen <_< Die ich aber schon gelesen hatte und deshalb da eine email hingeschickt habe.

könnten sie mich deshalb aus dem index genommen haben? :unsure:

Edited by mellow

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Klar können sie das, und ich würde die Domain eher Gestern als Heute kündigen, bevor die Unterlassungsklage im Briefkasten liegt, das wird dann ziemlich teuer ;)

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Guest BitByter

Jop kann ich verstehen, mir kam das mit dem namen erst im nachhinein, und nochwas: Gut dingen braucht weilen  ;)

Ich glaube nicht dass gute Dinge in der Form weilen brauchen.Ich denke dass solche Dinge zum einen ziehmlich sehr schnell teuer werden können und zum anderen sehr viel Ärger innerhalb kürzester Zeit anziehen.

Die Sache mit den Rechten usw ist nicht zu unterschätzen.

Sorry,aber was soll das ganze?? :blink:

Wenn du was vernüftiges machen willst, dann überdenke die ganze Sache umgehend und zwar gründlich!

Ich glaube nicht dass Google da lange zusieht, wie du mit deinem Forum den Eindruck erweckst,dieses würde von Google bereitgestellt oder Administriert.

Schon mal darüber nachgedacht, weshalb nicht jeder eine Limo-Fabrik aufmacht und sein Getränk CocaCola nennt? :ph34r::yeahright: :huh:

Edited by BitByter

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Ähmm.... CocaCola ist was anderes als Coca Cola.

Und wenn Google was dagegen unternehmen will, dann werden sie ihn sicher nicht verklagen oder so.

1. Das dauert zu lange

2. Das kostet zuviel

3. Isses Humbug ^-^

Sie werden ihm sicher erst einmal ein Angebot unterbreiten.

Wenn Google® geschützt ist, dann hätte er diese Domain auch gar nicht erst kaufen können dürfen, oder so.

Es ist keines falls sein Fehler, auch wenn er Inhaber dieser Domain ist....

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Guest BitByter

Weitere Diskusionen darüber sind nicht nur überflüssig, sondern darann werde ich mich auch nicht mehr beteiligen,soll jeder machen was er will,denn jeder muss für sein Verhalten auch die Konsequenzen tragen. ;)

Die Reiferen Leute hier im Forum wissen was Sache ist und worum es geht und wie es ausgeht, wenn ein Milliardenschwerer Google mit seinen besten Anwälten die Namensrechte verteidigt. Rigos Posting bringt es auf den Punkt.

Wer es immer noch nicht verstanden hat, weshalb man solche Scherze bessser unterlassen soll, der lernt es vermutlich auch nicht mehr... :P

Bye :)

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Auch dass google sich diese adresse noch nicht hat schützen lassen, ist ja auch kein argument.... die können ja schlecht um verletzungen ihrer namensrechte vorzubeugen jede denkbare domain die "google" enthält registrieren.

Wie schnell man da auch wenn man sich sogar noch auf dem halben wege trifft auf horrenden anwaltskosten sitzen bleiben kann, habe ich kürzlich erst bei nem bekannten mitbekommen. der hatte ne kneipe die seit 13 Jahren Metro heisst, und ist von der Metro AG deswegen verklagt worden.

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Hab hier mal was für euch, wovon ich selber aber auch nichts wusste.

Ich finde es aber immer noch Humbug.....

Ich hab das, was hier zu trifft, rot hervorgehoben....

Domains und Markenrecht

Autor: Sören Siebert www.kanzlei-siebert.de

Eintragung

Markenrechtlicher Schutz kann zu einen durch die Eintragung beim Patent- und Markenamt in München entstehen, § 4 Abs.1 Nr.1 MarkenG . Als Marke eingetragen werden meist Firmenbezeichnungen bzw. Bezeichnungen für Produkte und Dienstleistungen. Eine Markeneintragung bezieht sich meist auf bestimmte Kategorien (Klassen). Für andere als die jeweilige Kategorie ist die Marke in der Regel nicht geschützt.

Verkehrsgeltung/ notorische Bekanntheit

Markenrechtlicher Schutz kann aber auch ohne Eintragung beim Patentamt in Betracht kommen. Diese Fälle sind in § 4 Abs. 2 und 3 MarkenG geregelt. Dies ist zum einen der Fall durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, durch die das Zeichen als Marke Verkehrsgeltung erlangt hat. Zum anderen kann Markenschutz auch durch die Erlangung notorischer Bekanntheit in Betracht kommen. Eine solche notorische Bekanntheit kommt beispielsweise in Betracht bei im Ausland benutzten Marken, die auch in Deutschland überragende Bekanntheit genießen.

Geschäftliche Bezeichnungen/ Titelschutz

Auch geschäftliche Bezeichnungen können markenrechtlichen Schutz genießen. Dies sind Unternehmenskennzeichen und Werktitel, beispielsweise Namen von Filmen, Zeitschriften, Spielen oder Software. Diese Namen können als geschäftliche Bezeichnungen nach .§ 5 Abs.1, Abs.3 MarkenG geschützt sein. Wenn diese Werktitel Unterscheidungskraft besitzen und die Domain mit diesem Werktitel verwechslungsfähig ist, kann die Benutzung dieser Domain untersagt werden. Hierfür muss eine Verwechslungsgefahr bestehen, siehe unten.

Titelschutz ist schneller und preiswerter zu erlangen als Markenschutz, ist in seiner Reichweite aber weniger umfangreich.

Beispiele für entsprechende Konflikte zwischen Werktiteln und Domains sind:

freundin.de (LG München I, AZ: 6 U 4798/97)

bike.de (LG Hamburg, MMR 1998, 485ff)

welt-online.de (LG Hamburg, AZ: 135 O 478/98)

Die Schutzdauer einer Marke beträgt 10 Jahre ab dem Anmeldetag, der Schutz kann beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden.

Absolute Schutzhindernisse

Ausgeschlossen ist ein Markenschutz dann, wenn sogenannte absolute Schutzhindernisse entgegen stehen. Diese sind in § 8 MarkenG aufgeführt und umfassen beispielsweise:

Zeichen, die sich nicht graphisch darstellen lassen

  • Marken, denen die Unterscheidungskraft fehlt Bezeichnungen des allgemeinen
  • Marken, denen die Unterscheidungskraft fehlt
  • Bezeichnungen des allgemeinen Sprachgebrauchs oder
  • Angaben die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen.

Relative Schutzhindernisse

Auch relative Schutzhindernisse können einem markenrechtlichen Schutz entgegenstehen. Beispiele hierfür sind etwa die Anmeldung oder erfolgte Eintragung einer identischen Marke, die Gefahr der Verwechselung mit einer ähnlichen Marke oder die Gefahr der Verwässerung oder Rufausbeutung der alten Marke, § 9 MarkenG. In diesen Fällen wird die Marke zwar zunächst eingetragen, es besteht jedoch ein Löschungsanspruch.

Benutzung im geschäftlichen Verkehr

Voraussetzung für den Schutz nach dem MarkenG ist eine Benutzung im geschäftlichen Verkehr, so dass eine private Nutzungen nicht unter die Normen des Markengesetzes fallen. Die Abgrenzung zwischen privater Nutzung und der Nutzung im geschäftlichen Verkehr fällt jedoch nicht immer leicht. In der Rechtsprechung wurde teilweise bereits das Beantragen einer Domain ohne jede Verkaufsabsicht als geschäftliches Handeln gewertet (LG Braunschweig CR 1998, 364; OLG Stuttgart MMR 1998, 543). In der Literatur wird dies größtenteils abgelehnt. Für die Beurteilung des Handelns im geschäftlichen Verkehr muss also stets auf den jeweiligen Einzelfall abgestellt werden. Das Schalten von Werbebannern auf einer Website kann aber ausreichen, um eine Benutzung im geschäftlichen Verkehr zu bejahen.

Verwechslungsgefahr/ Branchennähe

Als weitere Voraussetzung für einen markenrechtlichen Schutz muss eine Verwechslungsgefahr gegeben sein. Diese Verwechslungsgefahr kann sich zum einen aus der Ähnlichkeit oder aus der Identität der Kennzeichen ergeben. Zum anderen muss auch eine Tätigkeit in der selben Branche gegeben sein. Bei unterschiedlichen Branchen kommt eine Markenrechtsverletzung nur bei sehr bekannten Unternehmen in Betracht. Ausreichend für eine Verwechslungsgefahr ist es, dass ein Name ähnlich klingt wie eine geschützte Marke.

Ein Bindestrich zwischen zwei Begriffen ist in der Regel nicht ausreichend, um eine Verwechslungsgefahr zu vermeiden (LG Köln, AZ: 31 O 55/99).

Tippfehler-Domains

Auch von sogenannten Tippfehler-Domains (yahou, intell, ebey o.Ä.) sollten Sie bei der Registrierung die Finger lassen, da hier neben eventuellen Markenrechtsverletzungen auch noch Ansprüche aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) in Betracht kommen.

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Kopieren kann jeder!

Sorry, wenn Google will, gibt Google sowas zu ihrer Anwaltskanzlei und die werden mit viel Pech SOFORT eine Abmahnung rausschicken! Wenn man dann selbst keinen guten Anwalt hat, dann kommt man um die Abmahnung (kann ziemlich teuer werden) auch nicht drum rum!

Ich hatte auch schon eine im Briefkasten, und kenne noch einige, die auch bereits Abmahnungen erhalten haben (leider).

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Riko, ich schrieb nicht, dass ich das geschrieben habe!!!!

Lies richtig du Torfkopf....

Ich schrieb, dass ich hier etwas für euch habe, wovon ich aber auch noch nichts wusste.

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Guest BitByter

Kopieren kann jeder!

Sorry, wenn Google will, gibt Google sowas zu ihrer Anwaltskanzlei und die werden mit viel Pech SOFORT eine Abmahnung rausschicken! Wenn man dann selbst keinen guten Anwalt hat, dann kommt man um die Abmahnung (kann ziemlich teuer werden) auch nicht drum rum!

Ich hatte auch schon eine im Briefkasten, und kenne noch einige, die auch bereits Abmahnungen erhalten haben (leider).

Looool.......es ist sinnlos @Rigo. :lol::D

Da du nun schon mit Beleidigungen wie Torfkopf klarkommen musst,solltest du dir überlegen, ob du nicht auch hier aus den Thread aussteigst und dahin gehst, wo das Wasser noch klar und frisch ist. :rolleyes:

Als Ex-Admin mit knapp 2.700 Beiträgen muss man sich solches Niveau net geben :)

:thumbdown: :close:

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:unsure: Hmm der Thread gerieht ausser kontrolle, ich denke es ist das beste wenn er geschlossen oder sogar gelöscht wird <_< Die Meinungen sind wohl sehr verschieden sogar aus meiner sicht sehr sehr verwirrt aber muss ja jeder selber wissen

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@BitByter: Richtig, auf das tiefe Niveau lasse ich mich nicht herrab.

Ich hab auch niemanden hier beschuldigt etwas falsches behauptet zu haben, habe nur eine klare aussage gemacht, das ja jeder Kopieren kann!

Nur was irgendwo irgendwann mal geschrieben steht muss nicht auch immer Richtig sein ;) Aber was Micha sagt ist Natürlich Richtig, Sorry das ich was dagegen gesagt habe *lol* :D:P:lol:

Lächerlich, ich denke, Andy sollte mal Kommentarlos dichtmachen ;)

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Guest
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